Freizügigkeitskonto eröffnen

Freizügigkeitskonto

Optimieren Sie die Verwaltung Ihres Vorsorgekapitals mit unseren auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Lösungen

Freizügigkeitskonto online eröffnen

Was ist ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz?

Ein Freizügigkeitskonto ist ein Bankkonto, auf dem angespartes Vorsorgekapital aus der beruflichen Vorsorge „parkiert“ wird, etwa wenn eine Person ihre Stelle verlässt, aber nicht sofort wieder eine neue annimmt, bei einem Auslandsaufenthalt, bei Scheidung oder bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit, ohne einer neuen Pensionskasse beizutreten.

Situationen, in denen die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos möglich oder vorgeschrieben ist

  • Wenn Sie die Pensionskasse wechseln und Ihr Vorsorgeguthaben nicht vollständig an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen werden kann;
  • Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen;
  • Wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit beginnen;
  • Bei Ehescheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;
  • Wenn Sie nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen;
  • Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen.

Warum ein Freizügigkeitskonto eröffnen?

Ein Freizügigkeitskonto dient dazu, Ihr Vorsorgeguthaben zu bewahren und weiter aufzubauen. Gleichzeitig bietet es Ihnen die Flexibilität und Möglichkeit, in Anlagelösungen zu investieren, die auf Ihre persönlichen Ziele abgestimmt sind.

Die Vorteile eines Freizügigkeitskontos auf einen Blick

  • Kapitalschutz

    Ihr Vorsorgeguthaben ist weiterhin Teil der beruflichen Vorsorge und weitgehend vor Pfändung sowie vor den Folgen einer Privatinsolvenz geschützt.

  • Renditechancen

    Je nach gewählter Anlagelösung kann Ihr investiertes Kapital attraktive Ertragsmöglichkeiten bieten.

  • Steuervorteile

    Das Freizügigkeitsguthaben sowie die darauf erzielten Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei.

  • Wahl des Anlagerisikos

    Ziel der verschiedenen Anlageportfolios ist grundsätzlich die Erzielung von Kapitalzuwachs unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Risikobereitschaft.

Wie eröffnet man ein Freizügigkeitskonto?

Wenn Sie ein Freizügigkeitskonto bei der Freizügigkeits-Stiftung Pictet (2. Säule) eröffnen möchten, können Sie dies online tun oder die erforderlichen Formulare per E-Mail oder Post einreichen. Entscheiden Sie sich für die zweite Möglichkeit, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:

1. Bestimmen Sie Ihr Anlegerprofil

Um die für Sie passende Anlagestrategie auszuwählen, sollten Sie zunächst Ihre Risikobereitschaft festlegen, also inwieweit Sie in der Lage sind, Wertschwankungen Ihrer Anlage zu akzeptieren. Ebenso wichtig ist die voraussichtliche Anlagedauer Ihres Vorsorgeguthabens.

2. Legen Sie den Anlagebetrag fest

Wenn Sie Vorsorgeguthaben von einer Vorsorgeeinrichtung oder einer Freizügigkeitseinrichtung übertragen, können Sie entweder Ihr gesamtes Vorsorgekapital oder nur einen Teil davon investieren.

3. Wählen Sie ein Portfolio oder eine Aufteilung Ihres Vorsorgeguthabens

Sie können Ihr Vorsorgeguthaben in dem von Ihnen gewählten Verhältnis auf sieben verschiedene Anlageportfolios aufteilen. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Teil oder Ihr gesamtes Freizügigkeitsguthaben für einen bestimmten Zeitraum nicht zu investieren.

Wenn Sie bereit sind, gewisse Risiken einzugehen, entscheiden Sie sich vorzugsweise für ein Anlageportfolio mit hohem Aktienanteil. Sie profitieren so von einem potenziell höheren Kapitalwachstum, vorausgesetzt, Sie können allfällige Wertschwankungen verkraften.

4. Füllen Sie die erforderlichen Unterlagen aus und reichen Sie diese ein

Sie können die Dokumente entweder per E-Mail oder per Post senden. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung der Kontoeröffnung. Haben Sie Ihrem Kontoeröffnungsantrag bereits das Formular für die Übertragung Ihrer Freizügigkeitsleistung beigefügt, wird die Stiftung dieses direkt an Ihre derzeitige Vorsorgeeinrichtung weiterleiten.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird das Freizügigkeitsguthaben investiert?

Als Vorsorgenehmer/in haben Sie einen unveräusserlichen Anspruch auf einen Teil des Stiftungsvermögens in Form von Portfolioanteilen. Die Zeichnung der Portfolioanteile erfolgt am Tag nach Eingang der Einzahlung. Der Zeichnungspreis entspricht dem Nettoinventarwert eines Anteils, der zwei Bankarbeitstage nach dem Valutadatum des dem Konto gutgeschriebenen Betrags berechnet wird.

Wie lässt sich die Vermögensaufteilung anpassen?

Sie können die Aufteilung Ihres Vorsorgeguthabens auf die verschiedenen Anlageportfolios jederzeit an Ihre Bedürfnisse, Ihre persönliche Situation oder die Entwicklungen an den Finanzmärkten anpassen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, einen Teil oder die Gesamtheit Ihres Guthabens vorübergehend nicht zu investieren. Hierzu müssen Sie der Stiftung schriftliche Instruktionen erteilen. Die Anpassung erfolgt am Tag nach Eingang Ihrer Instruktionen.

Wann wird das Freizügigkeitskapital ausgezahlt?

Ihr Freizügigkeitsguthaben wird Ihnen bei Erreichen des AHV-Rentenalters (Art. 13 Abs. 1 BVG) ausgezahlt. Bei Ableben vor diesem Datum erfolgt die Auszahlung an die/den angegebene/n Begünstigte/n. Sie können das Altersguthaben innerhalb von fünf Jahren vor oder nach Erreichen des Referenzalters beziehen.

Unter welchen Voraussetzungen kann das Freizügigkeitskapital bezogen werden?

Als Inhaberin oder Inhaber von Portfolioanteilen können Sie deren Rücknahme, gegebenenfalls mit Zustimmung Ihrer Ehegattin bzw. Ihres Ehegatten oder Ihrer eingetragenen Partnerin bzw. Ihres eingetragenen Partners, beantragen, wenn: – Sie sich beruflich selbstständig machen und nicht mehr der obligatorischen Versicherung der beruflichen Vorsorge unterstehen; – Sie Ihr Guthaben gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes und der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV) einsetzen; – Sie das Vorsorgekapital zum Einkauf in eine steuerfreie Vorsorgeeinrichtung oder für eine andere anerkannte Form der Vorsorge einsetzen; – Sie die Schweiz endgültig verlassen; – Sie Anspruch auf eine Vollinvalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung haben.

Zu welchen Bedingungen erfolgt die Rückzahlung der Guthaben?

Sie können unter den in Art. 9 und 10 des Stiftungsreglements aufgeführten Voraussetzungen die Rückzahlung Ihrer Anteile verlangen. Der Rücknahmepreis entspricht dem Nettoinventarwert eines Anteils, der zwei Bankarbeitstage nach Eingang des Rücknahmeantrags berechnet wird.

Kontakt

Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen telefonisch oder per E-Mail jederzeit gerne zur Verfügung, um Sie bei der Eröffnung Ihres Freizügigkeitskontos (2. Säule) zu unterstützen und Ihnen unsere Anlagelösungen zu erläutern.

Telefonisch

+41 58 323 29 20
Montag bis Freitag, 9.00–12.00 und 14.00–18.00 Uhr

Per E-Mail

Pascal Kessler
Expert Pension Fund

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