Eröffnung eines Kontos
| Für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos oder eines Kontos der gebundenen Vorsorge bei einer der Pictet-Stiftungen verfahren Sie bitte wie folgt. |
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3. Festlegung des zu investierenden Betrags Wenn Ihr Freizügigkeitsguthaben von einer Pensionskasse kommt, haben Sie generell die Möglichkeit, zwei Freizügigkeitskonten zu eröffnen; entweder bei der gleichen Stiftung oder bei zwei verschiedenen. Sie können dann die Verteilung Ihres Guthabens unter diesen beiden Konten frei wählen. Sie können je nach Ihrer finanziellen Situation frei entscheiden, wie viel und wie oft Sie auf das Konto für gebundene individuelle Vorsorge einzahlen. Allerdings darf der Jahresbeitrag insgesamt den abzugsfähigen Höchstbetrag nicht übersteigen. Sie können das von Ihnen angesparte Vorsorgeguthaben auch teilweise oder ganz an eine andere Vorsorgeeinrichtung mit einer 3. Säule A überweisen. 4. Wenden Sie sich an unser Vorsorgeteam Für uns ist jeder Kunde anders und einmalig und uns liegt die eingehende Kenntnis seiner persönlichen und finanziellen Situation am Herzen. Darum arbeiten unsere Vorsorgespezialisten eng mit Ihnen zusammen, um gemeinsam mit Ihnen die bestgeeigneten Vorsorgelösungen für Ihre Ziele zu wählen. Um die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos oder eines Kontos für die gebundene Vorsorge abzuschliessen, wenden Sie sich bitte an einen unserer Berater. |
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