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GEBUNDENE INDIVIDUELLE VORSORGE 3. SÄULE A

MEMENTO 2008
Die Beiträge, die an anerkannte individuelle Vorsorgeinstitutionen überwiesen
werden, können 2008 wie folgt von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone
und Gemeinden abgezogen werden :

  • Arbeitnehmer maximal CHF 6’365.–
  • Selbständigerwerbende ohne BVG 20% des Erwerbseinkommens maximal CHF 31’824.–