Die Beiträge, die an anerkannte individuelle Vorsorgeinstitutionen überwiesen werden, können 2008 wie folgt von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden abgezogen werden :
Arbeitnehmer maximal CHF 6’365.–
Selbständigerwerbende ohne BVG 20% des Erwerbseinkommens maximal CHF 31’824.–