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Offizielle Websites
Weitere Informationen über das Schweizer Rentensystem finden Sie auf den offiziellen Websites hierzu.

Berufliche und individuelle Vorsorge

Unsere Portfolios bieten Angestellten und Selbständigerwerbenden im Rahmen der zweiten und dritten Säule verschiedene Vorsorgelösungen nach Schweizer Recht.
 
Über die Vorsorge
Das Schweizer System mit beruflicher Vorsorge und Renten der sozialen Sicherheit wurde nach der industriellen Revolution im Lande eingeführt. Die Schweiz hat verschiedene Massnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihre Bürger beim Eintritt in den Ruhestand oder bei Tod oder Invalidität einen angemessenen Schutz und Sicherheit geniessen.

Staatliche Sozialversicherung
1. Säule
Die AHV/IV (Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung) bildet die Basis des Schweizer Renten- und Sozialversicherungs- systems. Sie muss aus Pflichtbeiträgen an eine Art Lebensversicherung, Invalidenversicherung und Versicherung zugunsten überlebender Ehepartner und abhängiger Hinterbliebener auf angemessene Art den Existenzbedarf der gesamten Bevölkerung sicherstellen.

Für weitere Informationen beziehen Sie sich auf die in der rechten Spalte angegebenen Websites.

Berufliche Vorsorge
2. Säule
Die berufliche Vorsorge tritt zur 1. Säule hinzu, damit die Versicherten ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten können. Die Vorsorgeeinrichtungen können Leistungen vorsehen, die über das gesetzlich festgelegte Mindestmass hinausgehen. Dies sind so genannte überobligatorische Leistungen.

In diesem System schliessen die Arbeitgeber eine Versicherung bei einer Pensionskasse ab. Die zu entrichtenden Beiträge werden unter dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt.

Freizügigkeits-Stiftung Pictet


Individuelle Vorsorge
3. Säule
3a: Die gebundene individuelle Vorsorge wird durch Steuervergünstigungen gefördert und ist nur für erwerbstätige Personen gedacht, die in der Schweiz Steuern zahlen. Hingegen sind die Gestaltungsmöglichkeiten in der gebundenen Vorsorge beschränkt.

3b: Die freie Selbstvorsorge richtet sich sowohl an erwerbstätige als auch an nichterwerbstätige Personen und kann frei gestaltet werden. Für die freie Vorsorge gibt es in der Regel im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge keine steuerlichen Begünstigungen.

Stiftung für individuelle Vorsorge Pictet